Auszug aus den Geschäftsbedingungen, Stand 2.01.2025
Sonderbedingungen bei Badsanierungen Fa. Powerchang, Heilbronn
§ 14 Ansprüche /Rechte des Geschäftspartners können nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden!
1. Die im Angebot enthaltenen kalkulierten Arbeitszeiten beinhalten alle An- und Abfahrten sowie Materialbeschaffungszeiten inklusive Kleinmaterial wie Synthetik-Kleber, Befestigungsteile, Silikon/Acryl usw. Diese Arbeitszeiten stellen keine Fertigstellungszeiten dar, da diese sich z. B. bei Trocknung von aufgebrachten Materialien, Abriss, Entsorgung bzw. Besorgungszeiten verändern können.
2. Aufpreispflichtig sind z. B. Abriss und Entsorgung bei Doppelverfliesung, aufwendige sanitäre Installationen, Wasser-/Abwasser-/Heizungsmontagen, neuer Wandaufbau durch Verputzen oder Trockenbau mit Unterkonstruktion bei Badsanierung, betrifft nicht Neubau. Der tatsächliche Aufwand wird nachberechnet.
3. Bei Teilsanierungen, Reparaturarbeiten oder dem Austausch einzelner Fliesen, Fugen oder Silikonfugen kann eine farbliche Übereinstimmung mit bestehenden Fugen-, Silikon- oder Oberflächenfarben nicht garantiert werden. Insbesondere bei älteren Bestandsflächen können verwendete Materialien, Farbtöne oder Herstellerprodukte nicht mehr verfügbar sein oder sich durch Alterung, Nutzung, UV-Einwirkung und Reinigungsmittel verändert haben.
Farb- und Strukturabweichungen zwischen bestehenden und neu eingebrachten Fugen, Silikonfugen oder sonstigen Materialien stellen daher keinen Mangel dar, sofern die technische Funktion und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.
4. Die in einem Angebot genannten Arbeitszeiten sind ungefähre Werte und gelten nur, wenn keine aufpreispflichtigen Bau-, Konstruktions- oder Montagemängel an der bestehenden Baustruktur auftreten. Dieses gilt auch bei einem Festpreis-Angebot, da die Baustruktur erst nach Demontage sichtbar wird, betrifft nicht Neubau!
5. Bei vom Kunden angelieferter Fremdware zur Montage wird diese nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt und ist nicht Bestandteil eines Angebotes oder Werkvertrages. Der Mindestbetrag für eine Montage von kundenseitigen Produkten beträgt mindestens netto 150 €/Std. inkl. An- und Abfahrt.
6. Für Materialien, Bauteile, Geräte oder sonstige Komponenten, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder beschafft werden, übernimmt die Powerchang keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich deren Beschaffenheit, Funktion, Eignung oder Haltbarkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Montage oder Installation durch die Powerchang erfolgt. Eine Haftung für Schäden, Folgeschäden oder Mängel, die auf kundenseitig bereitgestellte Materialien oder Bauteile zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Werden von der Powerchang gelieferte, montierte oder errichtete Anlagen, Bauteile, Installationen oder sonstige Leistungen nach Abnahme durch Dritte verändert, erweitert, repariert, demontiert oder anderweitig bearbeitet, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche hinsichtlich der betroffenen Leistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten fachgerecht oder unsachgemäß durchgeführt wurden.
8. Alle nicht in unserem Angebot aufgeführten Materialien oder Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen werden nachberechnet, da diese nicht Vertragsgegenstand des Werkvertrages sind.
9. Sämtliche Rechnungsbeträge, Teilzahlungen/Anzahlungen sind nicht skontierfähig!
10. Wir haben das Recht, spezifische Aufgaben oder den gesamten Auftrag ganz oder teilweise, wie Handwerker- oder Dienstleistungen, an Dritte abzugeben, sogenannte Subunternehmer.
11. Bar- oder bargeldlose Zahlungen von dem Auftraggeber an Mitarbeiter oder Subunternehmer sind ohne schriftliche Bestätigung von uns ungültig und werden nicht als Voll- oder Teilzahlungen gegenüber uns aus dem abgeschlossenen Werkvertrag anerkannt.
12. Sämtliche Abschlusszahlungen sind unmittelbar nach mängelfreier Übergabe zur Zahlung fällig.
13. Rechnungen für Zusatzarbeiten sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
14. Die Bauaufsicht, die Einteilung der einzelnen Arbeitsabläufe sowie die dazugehörige Einteilung der Facharbeiter unterliegen allein dem Auftragnehmer.
15. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Filmen oder Fotografieren der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung nicht erlaubt.
16. Jeder Kunde hat das Recht, einen abgeschlossenen Werkvertrag innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Auftragsannahme in Schriftform zu widerrufen.
17. Dieses Widerrufsrecht entfällt, wenn auf einen Widerruf schriftlich verzichtet wird, wenn die Umbauarbeiten bereits begonnen haben oder wenn der Kunde eine Anzahlung geleistet hat!
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