พลังช้าง

Badmodernisierung & barrierefreie Lösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gesamtfassung) Stand 01.01.2025

Fa. Powerchang, Bernd Fischer, Deutschland,

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und
Angebote. Für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten sie auch dann, wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung anerkennt unser Geschäftspartner diese
Geschäftsbedingungen an. Etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden nur dann
Vertragsbestandteil wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich bestätigen. Stillschweigen oder
Erfüllung der Vertragsleistung unsererseits gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen
des Geschäftspartners.

§ 2 Angebote, Vertragsgegenstand
1. Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge
werden von uns erst rechtsverbindlich, wenn wir diese in angemessener Frist bestätigt, oder aber
mit Zustimmung unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein
stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.
2. Maßgebend für Art und Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung.
3. Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen , Webseiten und andere Beschreibungen
angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen
sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht
eingeschränkt wird, behalten wir uns handelsübliche Abweichungen vor, ohne das der
Geschäftspartner Ansprüche hieraus herleiten kann.
4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder
Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine
Eigenschaftszusicherung dar.

§ 3 Preise
1. Die Preise sind für Lieferung ab Werk bzw. Lager ausschließlich Fracht, Verpackung,
Versicherung und Montage am Lieferort und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Lohn- und Materialkosten oder die Preise unserer
Lieferanten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt
gegenüber Nichtkaufleuten erst ab dem 5. Monat nach Vertragsabschluss.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder Lager auf Rechnung des Geschäftspartners.
Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit anderes nicht vereinbart ist.
Wir erheben für die Versicherung der Lieferung eine zusätzliche Versicherungsgebühr.
2. Der Gefahrübergang auf den Geschäftspartner erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns oder beim
Verladen auf ein Fahrzeug des Geschäftspartners. Werden Waren vor dem Gefahrübergang
beschädigt geht die Regulierung und der Schadensersatzanspruch auf uns über und der
Geschäftspartner erhält, in angemessener Frist, von uns eine Ersatzlieferung.
3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen und bei entsprechender vorheriger Ankündigung
auch vorzeitiger Lieferung berechtigt. Gerät der Geschäftspartner mit der Erfüllung von ihn
treffenden Mitwirkungspflicht (z.B. durch nicht rechtzeitigen Abruf, nicht ausreichender
Spezifikation, unvollständiger Angabe der Versandanschrift ) bzw. mit der Abnahme auch nur einer
Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns setzenden Nachfrist von 2 Wochen
berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen – soweit möglich – selbst zu treffen und die Ware auf
Kosten und Gefahr des Geschäftspartners zu lagern oder zu versenden oder von dem Gesamtvertrag
oder von Teilen davon zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Bezug auf den
gesamten Vertrag oder auf Teile davon zu fordern; einer Ablehnungs- Androhung bedarf es nicht.
Soweit der Geschäftspartner Kaufmann ist, bleiben unsere Rechte auf Hinterlegung und
Selbsthilfeverkauf unberührt.

§ 5 Lieferzeit
1. Wird der vereinbarte Liefertermin bzw. Montagetermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist
der Geschäftspartner berechtigt, uns eine angemessen Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung
bzw. Montage nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Geschäftspartner unter Ausschluss
anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil
der Lieferung betroffen, so beschränkt sich sein Rücktrittsrecht darauf, es sei denn, die erfolgte
Lieferung hätte für den Geschäftspartner kein Interesse mehr.
2. Kommt es zu Liefer, – oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung / Montage wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, so sind wir berechtigt, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Dauert die Behinderung mehr als 3 Monate ist der Geschäftspartner nach angemessener
Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten und
unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaig geleisteter Anzahlung zu
verlangen. Bei teilweiser Lieferung kann der Geschäftspartner vom ganzen Vertrag nur dann
zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für Ihn ohne Interesse wäre.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen Zug um Zug bei Lieferung rein netto zu
leisten. Dieses gilt nicht für Renovierungsarbeiten. Schecks werden nicht als Zahlung Statt geleistet
angesehen. Wir übernehmen Schecks und Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne
Gewähr für rechtzeitige Vorlegung. Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des
Geschäftspartners. Bei Sonderanfertigungen erheben wir vor Auftragsbeginn eine Anzahlung
(Deposit ) von mindestens 50% des voraussichtlichen Endrechnungsbetrages.
2. Wir sind berechtigt, ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den
Geschäftspartner Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten,
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3. Gegen unsere Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Geschäftspartners von uns
schriftlich anerkannt, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen werden unbeschadet weitergehender Rechte
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der deuschen Bundesbank
berechnet. In Rechnung gestellte Zinsen sind sofort fällig.
5. Zahlungen von Fremdwährungen werden am Buchungstag zum aktuellem Tageskurs in Euro
umgerechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner
zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.
2. Die Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgendem Vorbehaltsware bezeichnet. Der
Geschäftspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Er verpflichtet sich, die
Vorbehaltsware gesondert aufzustellen oder zu lagern und uns auf verlangen den Aufstellort
mitzuteilen.
3. Der Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt der
Geschäftspartner bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Geschäftspartner
widerruflich, die an ihn abgetretene Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen
einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Geschäftspartner die Abtretung offenlegen und
uns die erforderliche Auskünfte und Unterlagen geben.
4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Geschäftspartner auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Geschäftspartner.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Geschäftspartners zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 8 Eigentum an gespeicherten Daten / Bildaufnahmen u.a.
1. Der Geschäftspartner ist stimmt ausdrücklich zu dass Ton, Bild,- und Filmaufnahmen an den
laufenden Projekten zur Dokumentation durchgeführt und ohne Adresse veröffentlicht werden
dürfen.

§ 9 Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Bei
Gewährleistungsansprüche werden nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung
eines Mangels – bei sichtbaren Mängeln spätestens am 8. Tag nach Lieferung – bei uns schriftlich
geltend gemacht werden.
2. Auf vom Endkunden bereitgestellte Materialen/ Zubehör wird grundsäzlich keine Garantie übernommen.

Die Kosten für Montage von dem kundeseitig bereitgestellten Materialen wird
nachberechnet.
3. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn die Gewährleistung durch
Nachbesserungsarbeiten des Geschäftspartners oder eines Dritten erschwert worden ist, wenn die
Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung oder der Betriebsanleitung erfolgt oder der Mangel
auf unrichtige oder nachlässige Behandlung, auf transportbedingte De-Justierung oder auf
natürliche Abnutzung zurückzuführen ist oder wenn der Geschäftspartner mit Beträgen in Verzug
ist, die zu einem Mangel in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen.
4. Gebrauchte oder Fremdware ist von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Die Beseitigung oder Behebung eines nachgewiesenen und von uns verschuldeten Mangels erfolgt
nach unserem ermessen. Sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage, steht dem
Geschäftspartner ein Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Für die Minderung kommt es auf
den Zeitwert an. Im Falle der Wandlung sind gegen Erstattung des Kaufpreises außer den
gelieferten Gegenständen auch die gezogene Nutzungen herauszugeben.

6. Bei Neumaterialen / Einbauteilen etc. leisten wir eine Garantie von 12 Monaten nach Übergabe an
den Geschäftspartner. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Verschleißteile wie Glühlampen,
Gummimatten und sonstige Glasteile, sowie alle Teile die auf eine unachtsame und nicht
zweckgebundene Lagerung, Transport oder Betrieb schließen lassen. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen Sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit Ablauf der Garantiefrist für das ganze Projekt.
Instandsetzung am Montageort kann nicht verlangt werden. Die Garantieleistung erstreckt sich auf
das Bauteil, nicht auf den Transportweg zur bzw. von der nächstgelegenen Servicestelle.

§ 12 Sicherheitsleistung
1. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Geschäftspartners erheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an die Zahlungsfähigkeit
des Geschäftspartners oder hält dieser die Zahlungsbedingungen nicht ein, werden alle uns gegen
den Geschäftspartner zustehende Forderungen sofort fällig einschließlich etwaiger Wechsel mit
späteren Fälligkeiten; wir können in diesen Fällen auch die Stellung von Sicherheiten verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl, uns gegebene
Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert unserer jeweiligen Gesamtforderungen um 25%
übersteigen.
2. Solange uns ein vertragliches Eigentumsrecht zusteht, können wir bei berechtigtem Verlangen auf
Herausgabe der gelieferten Waren / Materialien bestehen. Der Vertragspartner erklärt sich damit
einverstanden, daß wir alle auf uns übergegangenen Rechte, insbesondere das Inkasso- Recht an
Dritte abtreten.
3. Bei berechtigtem Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Waren oder auch der Verwertung
gewährter Sicherheiten ist der Geschäftspartner damit einverstanden, dass die Gegenstände bzw.
Sicherheiten ohne Urteil oder Beschluss eines Gerichtes oder Inanspruchnahme eines Gerichtes
oder Inanspruchnahme eines Gerichtsvollziehers auf seine Kosten von uns in Besitz genommen
werden, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.
4. Wir sind unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Geschäftspartners berechtigt, die in Besitz
genommene Vorbehaltsware und andere Sicherheiten durch freihändigen Verkauf auf Rechnung
und Gefahr des Geschäftspartners bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten
wird dem Geschäftspartner auf seine Restschuld gutgeschrieben. Ein etwaiger Übererlös wird Ihm
ausgezahlt.

§ 13 Schadenersatz
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen
voraussehbaren Schaden begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht für mittelbare und für
Folgeschäden sowie in den Fällen, in denen der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten oder
mindern kann. Verändert der Vertragspartner ohne unsere schriftliche Zustimmung den Auftrag
mit Nachteil zu unseren Lasten ist dieser schadensersatzpflichtig.

§ 14 Ansprüche und Rechte des Geschäftspartners / Sonderbedingungen:
können nur mit unserer ausdrücklichen , schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden!
1. Die im Angebot enthaltenen kalkulierten Arbeitszeiten beinhalten alle An-, und Abfahrten sowie
Materialebeschaffungszeiten inklusive Kleinmaterial wie Kleber, Befestigungsteile, Silikon / Acryl,
usw . Diese Arbeitszeiten stellen keine Fertigstellungszeiten dar, da diese sich z.B. bei Trocknung von
aufgebrachten Materialien, Abriss-, Entsorgung sowie Besorgungzeiten verändern können.
2. Aufpreispflichtig sind z.B. Abriss und Entsorgung bei Doppelverfliesung, aufwendige sanitäre
Installationen, Wasser/ Abwasser /Heizungsmontagen, neuer Wandaufbau durch verputzen oder
Trockenbau mit Unterkonstruktion bei Badsanierung Der tatsächliche Aufwand wird nachberechnet.
3. Die in einem Angebot genannten Arbeitszeiten sind ungefähre Werte und gelten nur wenn nicht
aufpreispflichtige Bau-, /Konstruktion- oder Montagemängel an der bestehenden Baustruktur
auftreten. Dieses gilt auch bei einem Festpreisangebot.
4. Bei vom Kunden angelieferte Fremdware zur Montage wird diese nach dem tatsächlichem Aufwand
in Rechnung gestellt und ist nicht Bestandteil eines Angebotes oder Werkvertrages. Der Mindestbetrag
für eine Montage von kundenseitigen Produkten beträgt netto 150€ /Std. inkl. An-, Abfahrt.
5. Alle nicht in unserem Angebot aufgeführten Materialien oder Dienstleistungen bzw.
Handwerkerleistungen werden nachberechnet da diese nicht Vertragsgegenstand sind.
6.Sämtliche Rechnungsbeträge, auch Teilzahlungen bzw. Anzahlungen sind nicht skondierfähig!
7. Wir haben das Recht spezifische Aufgaben, oder den gesamten Auftrag ganz oder teilweise wie
Handwerker,- oder Dienstleistungen an Dritte abzugeben, sogenannte Subunternehmer.
8. Bar-, oder bargeldlose Zahlungen von dem Auftraggeber an Mitarbeiter oder Subunternehmer sind
ohne schriftliche Bestätigung von uns ungültig und werden nicht als Voll-, oder Teilzahlungen
gegenüber uns aus dem abgeschlossenem Werkvertrag anerkannt.
9. Sämtlich Abschlusszahlungen sind unmittelbar nach mängelfreier Übergabe zur Zahlung fällig.
10. Rechnungen für Zusatzarbeiten sind sofort ohne Abzug zru Zahlung fällig.
11. Jeder Kunde hat das Recht einen abgeschlossenen Werksvertrag innerhalb 14 Tage nach
schriftlicher Auftragsannahme in Schriftform zu widerrufen.
12. Dieses Widerrufsrecht entfällt wenn auf ein Widerruf schriftlich verzichtet wird oder wenn die
Umbauarbeiten bereits begonnen haben oder wenn der Kunde eine Anzahlung geleistet hat!

13. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine persönliche Meinung über die Leistungen des Auftragnehmers öffentlich zu äußern und Bewertungen abzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, keine wissentlich oder grob fahrlässig falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik, Verleumdungen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte über den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter zu veröffentlichen oder verbreiten.
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtung und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein nachweisbarer wirtschaftlicher oder immaterieller Schaden, bleiben sämtliche gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Schadensersatz sowie die Erstattung der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, unberührt.
Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden. Dieser kann im Einzelfall bis zur Höhe des Dreifachen der jeweiligen Auftragssumme oder darüber hinausgehen, sofern ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird. Unberührt bleiben etwaige strafrechtliche Konsequenzen nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Zahlungs- und Erfüllungsort der Fa. Powerchang, Bernd Fischer gilt das deutsche Recht.
Sofern nicht besonders vereinbart gilt der Gerichtsstand Heilbronn für alle Vertragsparteien.
2. Ist unser Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird unabhängig von
der Höhe des Streitwertes als ausschließlicher Gerichtsstand zu § 15, 1. das Landgerichtin
Heilbronn vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, die an anderen
Orten zahlbar sind, sowie für den Fall, daß im Klageweg die in Anspruch nehmende Partei nach
Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
deutschen Gesetztes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Geschäftspartner auch an jedem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 16 Vertragserhaltung
Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen (Internetauszug) oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr – soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen
Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart. Der „Auszug“ aus unseren
Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite www.Powerchang.com ist ein Teil dieser
Geschäftsbedingungen und fließt in diese hier ein.

§ 17 Ungültigkeit früherer Bedingungen & Auszug auf Webseite
Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle unsere vorangegangenen Bedingungen ungültig.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Nichtkaufleute, Privatpersonen, Geschäftspartner aller Art,
Franchisenehmer sowie für juristische Personen sofern diese mit der Fa. Powerchang, Bernd Fischer in
einer Geschäftsbeziehung stehen.
Für Vermittlung von Hardware, Software oder Handwerker-, und Dienstleistungen aller Art gelten
zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der sogenannten Dritten Vertragsparteien, sprich
externe Dienstleister, die abweichend von diesen gestaltet sein können.
Für Neukunden bzw. Geschäftspartner ist es zwingend notwendig nachfolgende Bedingungen gelesen,
verstanden, und persönlich unterzeichnet sowie ein Exemplar erhalten zu haben.
Eine Durchschrift und unterzeichnete Erklärung, original unterschrieben, verbleibt bei unseren Akten.